Historische Armbinde mit rotem Kreuz als Symbol für medizinische Hilfe im Krieg.

22. August 1864: Der Anfang der Genfer Konventionen

Am 22. August 1864 nahmen Vertreter europäischer Staaten in Genf die erste Genfer Konvention an. Erstmals verpflichtete ein internationaler Vertrag die beteiligten Staaten, verwundete Soldaten ohne Ansehen ihrer Nationalität zu schützen und Sanitätspersonal, Lazarette sowie Krankentransporte zu achten. Das Abkommen war noch nicht mit den heute geltenden vier Genfer Abkommen von 1949 identisch, schuf aber eine entscheidende Grundlage des humanitären Völkerrechts.

Der Beschluss war die politische Antwort auf Erfahrungen, die Henry Dunant wenige Jahre zuvor nach der Schlacht von Solferino gemacht hatte. Aus seiner Initiative entstanden sowohl das Internationale Komitee vom Roten Kreuz als auch die Idee eines neutralen Schutzzeichens.

  • 1859 erlebte Henry Dunant die Folgen der Schlacht von Solferino.
  • 1863 entstand in Genf das spätere Internationale Komitee vom Roten Kreuz.
  • 1864 wurde der Schutz Verwundeter erstmals vertraglich geregelt.
  • 1949 folgten die vier heute maßgeblichen Genfer Abkommen.

Von der EuroSuc-Redaktion, historischer Beitrag zum 22. August.

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Solferino machte das Leid verwundeter Soldaten sichtbar

Am 24. Juni 1859 trafen bei Solferino in Norditalien österreichische Truppen auf die verbündeten Armeen Frankreichs und Sardinien-Piemonts. Nach der Schlacht blieben Zehntausende Tote und Verwundete zurück. Die vorhandenen Sanitätsdienste waren mit der Versorgung der Opfer überfordert.

Der Schweizer Geschäftsmann Henry Dunant kam kurz nach den Kämpfen in die Gegend. Er beteiligte sich an der Organisation freiwilliger Hilfe und beschrieb später, wie Einwohner Verwundete unabhängig von ihrer Zugehörigkeit versorgten. Mit dem Grundsatz „Tutti fratelli“ – alle sind Brüder – verband sich die Vorstellung, dass Verwundete nicht als Feinde, sondern als hilfsbedürftige Menschen behandelt werden sollten.

Dunant veröffentlichte seine Erfahrungen 1862 in dem Buch „Eine Erinnerung an Solferino“. Darin formulierte er zwei weitreichende Vorschläge: In den einzelnen Ländern sollten freiwillige Hilfsgesellschaften zur Versorgung Verwundeter entstehen, und ein internationales Abkommen sollte ihre Tätigkeit sowie die militärischen Sanitätsdienste schützen.

Damit wurde aus der Schilderung eines konkreten Kriegsschauplatzes ein politisches Vorhaben. Entscheidend war nicht allein die Forderung nach mehr Hilfe, sondern nach verbindlichen Regeln, die auch während eines bewaffneten Konflikts gelten sollten.

Wie 1863 die organisierte Rotkreuzbewegung entstand

In Genf griff die Gemeinnützige Gesellschaft Dunants Vorschläge auf. Ein fünfköpfiges Komitee nahm 1863 seine Arbeit auf. Zu ihm gehörten neben Dunant unter anderem Gustave Moynier, Guillaume-Henri Dufour, Louis Appia und Théodore Maunoir. Aus diesem Gremium entwickelte sich das heutige Internationale Komitee vom Roten Kreuz, kurz IKRK.

Noch im selben Jahr kamen in Genf Vertreter von Staaten und Hilfsorganisationen zusammen. Sie berieten darüber, wie freiwillige Helfer ausgebildet, organisiert und im Krieg kenntlich gemacht werden könnten. Diese Vorarbeiten schufen die praktische Grundlage für die diplomatische Konferenz von 1864.

Die neue Bewegung verband drei Ebenen: nationale Hilfsgesellschaften sollten Personal und Material bereitstellen, ein internationales Komitee sollte die Zusammenarbeit fördern, und Staaten sollten rechtlich verbindliche Schutzpflichten übernehmen. Gerade dieses Zusammenspiel unterschied die Initiative von rein privater Wohltätigkeit.

Was die erste Genfer Konvention von 1864 veränderte

Die am 22. August angenommene Konvention trug den Schutz verwundeter Angehöriger von Armeen im Feld erstmals in einen multilateralen Vertrag ein. Verwundete und kranke Soldaten sollten aufgenommen und gepflegt werden, unabhängig davon, welcher Konfliktpartei sie angehörten.

Auch militärische Sanitätseinrichtungen, Transporte und das für die Versorgung eingesetzte Personal erhielten einen besonderen Status. Ihre Neutralität war allerdings an ihre humanitäre Aufgabe gebunden. Der Schutz sollte ermöglichen, dass medizinische Hilfe selbst zwischen kämpfenden Armeen geleistet werden konnte.

Unter den ersten Unterzeichnern waren zwölf Staaten beziehungsweise damals eigenständige Staatswesen. Dazu zählten auch Baden, Hessen, Preußen und Württemberg. Ein deutscher Nationalstaat bestand 1864 noch nicht. Der Deutschlandbezug beginnt daher mit einzelnen deutschen Staaten und bereits gegründeten Hilfsvereinen, nicht mit einer einheitlichen nationalen Organisation.

22. August 1864: Der Anfang der Genfer Konventionen

Die Konvention war kurz und auf verwundete Soldaten im Landkrieg konzentriert. Zivilpersonen, Kriegsgefangene und Opfer von Seekriegen wurden darin noch nicht so umfassend erfasst, wie es spätere Abkommen vorsahen. Ihre historische Bedeutung liegt deshalb nicht in einer vollständigen Regelung aller Kriegsfolgen, sondern im verbindlichen Ausgangspunkt einer fortschreitenden Rechtsentwicklung.

Warum das rote Kreuz zum Schutzzeichen wurde

Die Konvention bestätigte das rote Kreuz auf weißem Grund als einheitliches Kennzeichen für geschützte Sanitätsdienste. Die Gestaltung kehrte die Farben der Schweizer Flagge um und verwies damit auf den Tagungsort sowie die Schweizer Initiative. Das Zeichen war nicht als religiöses Bekenntnis gedacht.

Seine wichtigste Funktion war und ist der Schutz: Kombattanten sollen erkennen können, dass gekennzeichnete Personen, Gebäude oder Fahrzeuge eine medizinische beziehungsweise humanitäre Aufgabe erfüllen. Das Schutzzeichen darf deshalb nicht beliebig als allgemeines Gesundheitslogo verwendet werden. Ein Missbrauch kann Vertrauen zerstören und geschützte Helfer in Gefahr bringen.

Später kamen weitere anerkannte Zeichen hinzu, insbesondere der rote Halbmond und schließlich der rote Kristall. Sie erfüllen im humanitären Völkerrecht grundsätzlich dieselbe Schutzfunktion.

Vom Vertrag von 1864 zu den vier Abkommen von 1949

Die Entwicklung verlief in mehreren Etappen. Die erste Konvention wurde überarbeitet und ihr Schutzbereich durch weitere Verträge ergänzt:

  • 1859: Dunant erlebt die Folgen der Schlacht von Solferino.
  • 1862: „Eine Erinnerung an Solferino“ erscheint.
  • 1863: Das Genfer Komitee und die organisierte Rotkreuzbewegung entstehen.
  • 22. August 1864: Die erste Genfer Konvention wird angenommen.
  • 1906 und 1929: Schutzregeln werden überarbeitet und erweitert; 1929 entsteht zudem ein eigenes Abkommen über Kriegsgefangene.
  • 12. August 1949: Nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs werden vier Genfer Abkommen verabschiedet.

Die vier Abkommen von 1949 schützen Verwundete und Kranke der Landstreitkräfte, Verwundete, Kranke und Schiffbrüchige auf See, Kriegsgefangene sowie Zivilpersonen. Ihr gemeinsamer Kern ist der Schutz von Menschen, die nicht oder nicht mehr unmittelbar an Kampfhandlungen teilnehmen.

Damit besteht eine klare historische Verbindung zu 1864, aber keine Identität der Regelwerke. Das erste Abkommen war der Ausgangspunkt; die vier Konventionen von 1949 bilden das wesentlich umfassendere Vertragswerk, auf das sich heutige Aussagen über die Genfer Abkommen in der Regel beziehen.

Was die Entwicklung für Deutschland heute bedeutet

Vorläufer heutiger Rotkreuzorganisationen entstanden in deutschen Staaten bereits in den 1860er-Jahren. Das Deutsche Rote Kreuz wurde 1921 als nationale Dachorganisation gegründet. Heute gehört es zur internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und übernimmt Aufgaben im Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in der Wohlfahrtspflege und in der humanitären Hilfe.

Der historische Auftrag reicht über medizinische Einsätze hinaus. Zum Tätigkeitsfeld gehört auch, Kenntnisse des humanitären Völkerrechts zu verbreiten. Für Streitkräfte, staatliche Stellen und humanitäre Organisationen bleiben die Regeln praktisch relevant, weil sie festlegen, wer in bewaffneten Konflikten geschützt ist und welche Grenzen der Kriegführung gelten.

Das IKRK ordnet die Genfer Abkommen als Kernbereich des humanitären Völkerrechts ein. Die Organisation erinnert zugleich daran, dass Verträge ihre Schutzwirkung nur entfalten, wenn Konfliktparteien sie respektieren und ihre Regeln in Ausbildung, Einsatzplanung und konkreten Entscheidungen anwenden.

Der nächste entscheidende, klar datierbare Schritt nach dem Ausgangspunkt von 1864 war der 12. August 1949: An diesem Tag wurden in Genf die vier Abkommen angenommen, die den Schutz Verwundeter auf weitere Opfergruppen ausweiteten und bis heute das Zentrum des humanitären Vertragsrechts bilden.

Quelle: International Committee of the Red Cross

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