Ein Aufkleber an einem Mast mit der Aufschrift: Demokratie, Grundrechte, Rechtsstaat und Freiheit.

Bundestagswahl 2017: Warum das Ergebnis noch keine Regierung ergab

Von der EuroSuc-Redaktion · 24. September 2026

Am 24. September 2017 wählten die Deutschen einen Bundestag mit 709 Sitzen. Eine Mehrheit für die Fortsetzung der Koalition aus Union und SPD war rechnerisch möglich. Trotzdem stand am Wahlabend keine neue Regierung fest: Parteien mussten erst entscheiden, ob sie gemeinsam regieren wollten und auf welche Politik sie sich einigen konnten.

Neun Jahre später zeigt diese Wahl anschaulich, was ein Wahlergebnis im parlamentarischen System leistet. Es verteilt die Sitze und macht mögliche Mehrheiten sichtbar. Welche davon politisch zustande kommt, klären Gespräche zwischen den Parteien. Anschließend wählt der Bundestag die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler.

709 Sitze und eine Mehrheit ab 355

Nach dem amtlichen Ergebnis der Bundeswahlleiterin entfielen 200 Sitze auf die CDU und 46 auf die CSU. Gemeinsam verfügten die Unionsparteien damit über 246 Mandate. Die SPD erhielt 153 Sitze, die AfD 94, die FDP 80, Die Linke 69 und Bündnis 90/Die Grünen 67.

Für eine absolute Mehrheit der 709 Sitze waren mindestens 355 Mandate nötig: mehr als die Hälfte aller Sitze. Union und SPD kamen zusammen auf 399 Sitze, also 44 mehr als diese Schwelle. CDU, CSU, FDP und Grüne erreichten gemeinsam 393 und lagen damit 38 Sitze darüber. Eine Regierung allein aus Union und FDP hätte mit 326 Sitzen dagegen 29 Mandate zu wenig gehabt.

Bundestagswahl 2017: Warum das Ergebnis noch keine Regierung ergab

Die Rechnung zeigt, warum am Wahlabend mehrere Bündnisse diskutiert werden konnten. Sie sagt aber nichts darüber aus, welches Bündnis die beteiligten Parteien tatsächlich eingehen würden. Auch eine deutliche Mehrheit beantwortet noch nicht, ob sich Partner bei Haushalt, Migration, Europa oder anderen Streitfragen auf eine gemeinsame Linie verständigen. Wer das Ergebnis einordnen will, muss deshalb Sitzverteilung und Regierungsbildung getrennt betrachten.

Warum die Jamaika-Gespräche scheiterten

Nach der Wahl sondierten CDU, CSU, FDP und Grüne eine mögliche Zusammenarbeit. Die Bezeichnung „Jamaika“ bezog sich auf die Parteifarben Schwarz, Gelb und Grün. Ihre 393 Sitze hätten für eine Mehrheit gereicht. Die Sondierungen endeten jedoch im November 2017, ohne dass diese Parteien eine Regierung bildeten.

Sondierungen sind Vorgespräche: Parteien prüfen, ob ausführliche Koalitionsverhandlungen Aussicht auf Erfolg haben. Ein Koalitionsvertrag entsteht erst später, wenn sich die Partner auf gemeinsame Vorhaben und deren Umsetzung verständigen. Das Scheitern der Jamaika-Gespräche machte damit eine Grenze der Sitzrechnung sichtbar. Sie konnte bestätigen, dass vier Parteien gemeinsam eine Mehrheit hätten; sie konnte keine Einigung zwischen ihnen ersetzen.

Für die Einordnung ist auch der Zeitpunkt wichtig. Eine am Wahlabend denkbare Koalition bleibt eine Möglichkeit, solange die Parteien darüber sprechen. Erst der Verlauf dieser Gespräche zeigt, ob aus den Mandaten eine gemeinsame Regierungsgrundlage wird. Im Fall von Jamaika fiel diese Möglichkeit nach den gescheiterten Sondierungen weg.

Bundestagswahl 2017: Warum das Ergebnis noch keine Regierung ergab

Wie Union und SPD schließlich zusammenfanden

Nachdem die Jamaika-Sondierungen gescheitert waren, rückten Gespräche zwischen Union und SPD wieder in den Mittelpunkt. Ihre 399 Sitze boten eine klare parlamentarische Mehrheit. Auch hier genügte die Addition der Mandate nicht: Die Parteien verhandelten über Inhalte, Zuständigkeiten und die Grundlage einer erneuten gemeinsamen Regierung.

Im März 2018 wählte der Bundestag Angela Merkel erneut zur Bundeskanzlerin. Zwischen der Bundestagswahl und dieser Wahl lagen damit fast sechs Monate. Der Abstand erklärt sich durch den Weg von möglichen Bündnissen über gescheiterte Gespräche bis zu einer vereinbarten Koalition. Er bedeutet nicht, dass im September 2017 keine Sitzmehrheit erkennbar gewesen wäre.

Was das Ergebnis über eine Regierung aussagt

Die Bundestagswahl entscheidet nicht unmittelbar über die Person an der Regierungsspitze. Nach Artikel 63 des Grundgesetzes wählt der Bundestag die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Wer dieses Amt anstrebt, braucht deshalb Unterstützung im Parlament. Koalitionsgespräche sollen klären, ob Parteien diese Unterstützung mit einer gemeinsamen Grundlage für die Regierungsarbeit verbinden können.

Das amtliche Ergebnis beantwortet somit eine notwendige erste Frage: Wie viele Sitze hat jede Partei, und welche Zusammenschlüsse könnten eine Mehrheit erreichen? Die Wahl von 2017 zeigt zugleich, warum daraus noch keine fertige Regierung folgt. Bei einem künftigen Wahlabend lässt sich eine mögliche Mehrheit anhand der Sitze berechnen; ob sie zur Regierung wird, zeigt erst der weitere Verlauf der Gespräche und der Kanzlerwahl im Bundestag.

Quelle: Die Bundeswahlleiterin

Kommentare

Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste!

Weitere Geschichten