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Führerschein von 2002 bis 2004: Umtauschfrist 2027

Von der EuroSuc-Redaktion | Stand: 19. August 2026

Wer einen deutschen Kartenführerschein mit Ausstellungsdatum zwischen 2002 und 2004 besitzt, muss das Dokument grundsätzlich bis zum 19. Januar 2027 umtauschen. Maßgeblich ist das Datum in Feld 4a – nicht der Zeitpunkt der Fahrprüfung oder der Erteilung der ursprünglichen Fahrerlaubnis.

Feld 4a entscheidet über die Umtauschfrist

Die nächste Stufe des verpflichtenden Führerscheinumtauschs betrifft Kartenführerscheine, die in den Jahren 2002, 2003 oder 2004 ausgestellt wurden. Ein Blick auf die Vorderseite des Dokuments zeigt, ob Handlungsbedarf besteht.

Ausstellungszeitraum Umtauschfrist
2002 bis 2004 19. Januar 2027

Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt unabhängig vom Ausstellungsjahr eine Sonderfrist bis zum 19. Januar 2033. Sie müssen ihren Führerschein daher nicht bereits aufgrund der Frist für die Jahrgänge 2002 bis 2004 austauschen.

So lässt sich das Dokument richtig prüfen

Betroffene sollten zuerst das in Feld 4a eingetragene Ausstellungsdatum kontrollieren. Das Jahr der bestandenen Fahrprüfung kann deutlich früher liegen und ist bei Kartenführerscheinen für diese Fristen nicht ausschlaggebend.

Vor der Antragstellung empfiehlt sich außerdem ein Abgleich der persönlichen Daten. Ist der Führerschein beschädigt oder sind Angaben nicht mehr gut erkennbar, sollte dies bei der zuständigen Behörde angesprochen werden.

Führerschein von 2002 bis 2004: Umtauschfrist 2027

Zuständige Fahrerlaubnisbehörde und benötigte Unterlagen

Der Antrag wird üblicherweise bei der Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz gestellt. Je nach Wohnort kann die Führerscheinstelle beim Landkreis, bei der Stadtverwaltung oder beim Bürgeramt angesiedelt sein. Die örtlichen Zuständigkeiten und Terminverfahren unterscheiden sich.

Vor dem Behördengang sollten Antragsteller prüfen:

  • ob eine vorherige Online- oder Telefonbuchung erforderlich ist,
  • welche Anforderungen für das biometrische Passfoto gelten,
  • ob Personalausweis oder Reisepass und der bisherige Führerschein genügen,
  • wie hoch die örtlich erhobene Gebühr ist,
  • ob Abholung und Versand des neuen Dokuments angeboten werden.

Da Termine knapp und die Lieferzeiten für das neue Dokument unterschiedlich lang sein können, ist eine frühzeitige Antragstellung sinnvoll. Der ADAC weist ebenfalls auf die gestaffelten Fristen und die notwendige Vorbereitung des Umtauschs hin.

Die Fahrerlaubnis bleibt trotz Dokumententausch bestehen

Der Pflichtumtausch betrifft das Führerscheindokument, nicht die zugrunde liegende Fahrerlaubnis. Es ist deshalb grundsätzlich keine neue Fahrprüfung erforderlich, und die erworbenen Fahrerlaubnisklassen erlöschen durch den Austausch nicht.

Nach Ablauf der Frist kann der alte Führerschein jedoch beanstandet werden, weil er nicht mehr den geltenden Dokumentvorgaben entspricht. Wer bis Januar 2027 betroffen ist, sollte deshalb jetzt die Internetseite seiner Fahrerlaubnisbehörde auf Terminregeln, Unterlagen, Gebühren und aktuelle Bearbeitungszeiten prüfen.

Quelle: ADAC

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