Deutsche benötigen für visumfreie Urlaubs-, Besuchs- und kurze Geschäftsreisen nach Großbritannien grundsätzlich eine elektronische Reisegenehmigung. Ausgenommen sind unter anderem Reisende mit einem passenden britischen Aufenthaltsstatus. Vor dem Antrag sollten sie den verwendeten Reisepass sowie die aktuellen Gebühren und Bearbeitungszeiten auf GOV.UK prüfen.
Von der EuroSuc-Redaktion | Stand: 17. August 2026
Wer vor der Reise eine ETA beantragen muss
Die Electronic Travel Authorisation, kurz ETA, betrifft deutsche Staatsangehörige, die ohne Visum in das Vereinigte Königreich reisen. Das gilt typischerweise für Tourismus, Familienbesuche, zulässige Geschäftsaktivitäten oder kurze Studienaufenthalte.
Jede mitreisende Person braucht eine eigene Genehmigung, auch Kinder und Babys. Die ETA ist kein Dokument zum Ausdrucken: Sie wird digital mit dem Reisepass verbunden, der beim Antrag angegeben wurde.
Eine erteilte ETA erlaubt lediglich die Anreise. Sie garantiert nicht, dass die britische Grenzkontrolle die Einreise gestattet. Dort können weiterhin Fragen zum Aufenthaltszweck, zur Unterkunft oder zur geplanten Rückreise gestellt werden.
In diesen Fällen kann die ETA entfallen
Keine ETA benötigen Reisende insbesondere dann, wenn sie bereits ein gültiges britisches Visum oder eine passende Erlaubnis zum Leben, Arbeiten oder Studieren im Vereinigten Königreich besitzen. Dazu können auch bestimmte britische Aufenthaltsstatus gehören.
Weitere offizielle Ausnahmen gelten unter anderem für britische und irische Staatsangehörige. Auch Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz in Irland können unter festgelegten Voraussetzungen ausgenommen sein, wenn sie über Irland, Guernsey, Jersey oder die Isle of Man einreisen. Wer nur im Transit bleibt und keine britische Grenzkontrolle passiert, sollte die Regel für den konkreten Flughafen und Reiseweg prüfen.

Diese Angaben und Aufnahmen werden verlangt
Der Antrag kann über die offizielle britische ETA-App oder die Antragsseite von GOV.UK gestellt werden. Bereitzuhalten sind:
- der originale Reisepass, mit dem die Reise erfolgt,
- eine erreichbare E-Mail-Adresse,
- eine geeignete Zahlungsmöglichkeit,
- ein Foto der Passdatenseite,
- eine aktuelle Aufnahme des Gesichts.
Anschließend werden persönliche Angaben sowie Fragen zur antragstellenden Person beantwortet. Stimmen Namen, Passnummer oder Geburtsdatum nicht mit dem Reisepass überein, kann dies spätestens beim Check-in zu Problemen führen.
Antrag nicht bis zum Abflugtag aufschieben
Für mögliche Rückfragen oder eine längere Prüfung ist ein Zeitpuffer sinnvoll. Praktisch ist, den Antrag mindestens eine Woche vor der Abreise einzureichen. Die aktuell ausgewiesene Gebühr und die offizielle Bearbeitungsangabe sollten unmittelbar vor dem Antrag auf der ETA-Seite von GOV.UK kontrolliert werden.
Neuer Reisepass kann eine neue ETA erfordern
Weil die Genehmigung an den verwendeten Pass gekoppelt ist, kann nach einem Passwechsel eine neue ETA nötig werden. Reisende sollten deshalb denselben Reisepass mitführen, mit dem sie den Antrag gestellt haben.
Die ETA ersetzt außerdem kein Arbeitsvisum und keine Erlaubnis für einen längeren Aufenthalt. Wer im Vereinigten Königreich regulär arbeiten, dauerhaft wohnen oder länger studieren möchte, muss vor der Buchung prüfen, welches Visum erforderlich ist.
Quelle: Government of the United Kingdom
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Offizielle Reiseinformationen
Die Hinweise beruhen auf der offiziellen britischen Anleitung zur elektronischen Reisegenehmigung.
- Aktuelle Antragsgebühr vor der Zahlung prüfen
- Aktuelle Bearbeitungszeit vor der Abreise prüfen
- Ausnahme anhand von Aufenthaltsstatus und Reiseweg prüfen
- Für Antrag und Reise denselben Reisepass verwenden
- Quelle
- Regierung des Vereinigten Königreichs
- Umfang
- Vereinigtes Königreich
- Aktualisiert
- 2026-08-17 14:04
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