Nasses Laub kann Gehwege und Fahrbahnen glatt machen. Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer sollten im Herbst besonders auf Laubansammlungen achten und ihr Tempo anpassen. Wer eine gefährliche Stelle entdeckt, kann sie der zuständigen Kommune melden; welche Stelle verantwortlich ist und wer Laub entfernen muss, hängt von den örtlichen Regeln ab.
Wo Laub für Fußgänger und Radfahrer besonders heikel ist
Auf Gehwegen können feuchte Blätter den Untergrund verdecken und die Trittsicherheit beeinträchtigen. Vorsicht ist vor allem dort sinnvoll, wo sich Laub in Senken, an Bordsteinen oder auf schattigen Abschnitten sammelt. Wenn möglich, bieten geräumte oder sichtbar trockenere Bereiche besseren Halt.
Für Radfahrer können Laubschichten in Kurven, auf Radwegen und beim Bremsen zum Problem werden. Langsamer fahren, mehr Abstand halten und abrupte Lenk- oder Bremsbewegungen vermeiden: So bleibt mehr Zeit, auf wechselnden Untergrund zu reagieren. Besonders aufmerksam sollten Radfahrende an Einmündungen und auf Wegen sein, die von Bäumen gesäumt sind.
Autofahrer sollten Tempo und Abstand anpassen
Auf Straßen kann nasses Laub die Reifenhaftung mindern und den Bremsweg verlängern. Autofahrer sollten ihre Geschwindigkeit den Sicht- und Fahrbahnverhältnissen anpassen, ausreichend Abstand halten und in Kurven sowie beim Abbiegen vorsichtig fahren. Laub kann Markierungen oder Unebenheiten verdecken.
Auch Laub am Fahrbahnrand oder vor Entwässerungsrinnen kann relevant sein: Es kann Wasser sammeln oder Abläufe verdecken. Wer eine auffällige Gefahrenstelle bemerkt, sollte sie der örtlich zuständigen Stelle mitteilen und dabei den Ort möglichst genau beschreiben.

Räum- und Streupflichten unterscheiden sich vor Ort
Es gibt keine pauschale bundesweit einheitliche Zuständigkeit für das Entfernen von Laub auf Gehwegen. Kommunale Satzungen können festlegen, ob und in welchem Umfang Anlieger oder die Kommune zuständig sind. Maßgeblich sind die Regeln am jeweiligen Wohnort und die konkreten örtlichen Umstände.
Prüfen Sie deshalb die Website Ihrer Stadt oder Gemeinde und suchen Sie dort nach Straßenreinigung, Gehwegreinigung oder Winterdienst. Die zuständige Stelle lässt sich häufig auch über das Bürgerbüro oder den Mängelmelder der Kommune ermitteln. Bei Unsicherheit können Sie direkt nachfragen, welche Regel für den betreffenden Abschnitt gilt.
So melden Sie eine gefährliche Stelle
Eine Meldung ist hilfreicher, wenn sie den Ort und das Problem konkret beschreibt. Geben Sie nach Möglichkeit Straße, Hausnummer oder einen nahegelegenen Orientierungspunkt an, nennen Sie den betroffenen Geh- oder Radweg und erklären Sie, ob Laub den Weg bedeckt oder einen Ablauf blockiert. Nutzen Sie dafür den kommunalen Mängelmelder oder kontaktieren Sie den zuständigen Fachbereich.
Das Umweltbundesamt behandelt Herbstlaub als saisonales Thema und gibt Hinweise zum Umgang mit Laub. Für Fragen zur Reinigung und Zuständigkeit vor Ort bleiben jedoch die kommunalen Regelungen entscheidend. Prüfen Sie daher die Satzung und die aktuellen Hinweise Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Quelle: Umweltbundesamt
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Quellenprüfung Örtliche Regeln
Das Umweltbundesamt behandelt Herbstlaub; Räum- und Streupflichten richten sich nach den Regeln und Umständen vor Ort.
- Satzung der Stadt oder Gemeinde zur Straßen- und Gehwegreinigung prüfen
- Zuständige Stelle für den betroffenen Abschnitt ermitteln
- Aktuelle Hinweise und Meldewege der Kommune beachten
- Quelle
- Umweltbundesamt
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-10-22 09:58
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