Von der EuroSuc-Redaktion
24. August 2026
Für den Ratskeller im Historischen Rathaus Osnabrück wird erneut ein Pächter gesucht. Die Stadt Osnabrück hat am 24. August ein neues Interessenbekundungsverfahren gestartet. Interessierte Gastronomiebetriebe können sich bis zum 21. September 2026 melden.
Verzögerter Pachtvertrag führt zum Neustart
Der Neustart folgt auf die Verschiebung eines bereits geplanten Vertragsabschlusses mit dem bisherigen Pachtinteressenten. Nach Angaben der Stadt machten unvorhersehbare personelle Entwicklungen Anfang August eine wirtschaftliche und konzeptionelle Neuaufstellung erforderlich.

Der bisherige Interessent bleibt im Verfahren: Er kann erneut antreten, wenn er sein Konzept entsprechend anpasst. Zugleich steht die Suche weiteren Gastronomiebetrieben offen.
Die Auswahl soll qualitativ erfolgen. Bewertet werden vor allem das gastronomische Konzept, seine wirtschaftliche Tragfähigkeit, die Erfahrungen und Referenzen des Betreibers sowie das angebotene Pachtmodell. Aus der Teilnahme entsteht kein Anspruch auf einen Pachtvertrag.

Gastronomie auf zwei Ebenen am Markt
Die zu verpachtenden Flächen befinden sich im Erd- und Kellergeschoss des Historischen Rathauses. Zum Ratskeller Osnabrück gehören außerdem räumlich angebundene Büroflächen.
Eine Außengastronomie am Markt Osnabrück ist grundsätzlich möglich, setzt jedoch die Sondernutzung öffentlicher Flächen voraus. Der Standort verbindet damit zentrale Innenstadtlage, hohe Sichtbarkeit und historische Räume. Gesucht wird ein langfristig tragfähiges, qualitäts- und serviceorientiertes Gastronomiekonzept.
Unterlagen bis zum 21. September anfordern
Die vollständigen Verfahrensunterlagen sind bei Harry Kiel, Teamleiter im Gebäudemanagement der Stadt, erhältlich. Er beantwortet auch Fragen zum Verfahren und ist per E-Mail unter kiel@osnabrueck.de erreichbar. Die Frist für Interessenbekundungen endet am 21. September 2026.
Quelle: City of Osnabrueck Press Releases
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Quellennachweis
Der Bericht beruht auf der am 24. August 2026 veröffentlichten Mitteilung der Stadt Osnabrück.
- Beginn und Frist des Interessenbekundungsverfahrens wurden mit der städtischen Mitteilung...
- Der genannte Grund für die Verschiebung wurde ohne zusätzliche Spekulation wiedergegeben.
- Flächenangebot, Auswahlkriterien und Kontaktweg wurden getrennt anhand der Quelle geprüft.
- Quelle
- Stadt Osnabrück – Pressemitteilung
- Umfang
- Osnabrück
- Aktualisiert
- 2026-08-24 19:37
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