Bunte Wimpelketten über Ständen eines sommerlichen Festivals bei einem stimmungsvollen Sonnenuntergang.

Potsdamer Festivalmacher können Zuschüsse beantragen

Wer in Potsdam ein Festival organisiert, kann für 2027 städtische Unterstützung beantragen. Die Festivalförderung 2027 steht etablierten Veranstaltungen und neuen Formaten offen. Anträge müssen bis zum 20. Oktober 2026 per E-Mail und zusätzlich mit unterschriebenem Formular per Post eingereicht werden. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses zum Haushalt 2027.

Von der EuroSuc-Redaktion. Grundlage ist die Pressemitteilung Nr. 408 der Landeshauptstadt Potsdam vom 11. September 2026.

Welche Veranstalter und Festivalideen förderfähig sind

Antragsberechtigt sind Initiativen, Vereine und Einzelpersonen, die in Potsdam ansässig sind und dort ihre künstlerische oder kulturelle Arbeit leisten. Ein bereits etabliertes Festival ist keine Voraussetzung: Auch neue Veranstaltungsformate können sich bewerben.

Die Kulturförderung umfasst alle künstlerischen Genres. Dazu gehören Musik, Darstellende Kunst und Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film und Medien sowie Street Art. Genreübergreifende Festivals sind ebenfalls förderfähig.

Die Stadt will damit kulturelle Vielfalt sowie die Zusammenarbeit und Vernetzung der Kulturschaffenden stärken. Unterstützt werden außerdem Festivals mit internationalen Themen, internationalen Kooperationen oder einer Ausstrahlung über Potsdam hinaus.

Mindestens zehn Prozent selbst einbringen

Voraussetzung ist ein Eigenanteil von mindestens zehn Prozent der Projektkosten. Dieser Anteil bezieht sich auf die gesamten Projektkosten, nicht auf die beantragte Fördersumme.

Potsdamer Festivalmacher können Zuschüsse beantragen

Für die Planung bedeutet das: Eine vollständige Finanzierung allein durch diese Förderung ist nicht vorgesehen. Zugleich ist die Ausschreibung noch keine gesicherte Mittelzusage, weil der Haushaltsbeschluss für 2027 aussteht.

Den Antrag per E-Mail und Post einreichen

Für einen vollständigen Antrag sind zwei Einreichungen erforderlich. Die Unterlagen unterscheiden sich dabei:

  • Per E-Mail: Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit sämtlichen Anlagen in einem einzigen PDF-Dokument an antrag.kultur@rathaus.potsdam.de senden. Die Datei darf höchstens 20 MB groß sein.
  • Per Post: Zusätzlich das handschriftlich unterschriebene Antragsformular ohne Anlagen an die Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Kultur und Museum, Hegelallee 9, 14467 Potsdam schicken.

Die Anlagen gehören damit in die digitale Einreichung; postalisch wird das unterschriebene Formular verlangt. Nur eine der beiden Versandarten zu nutzen, erfüllt die beschriebenen Anforderungen nicht.

Bis zum 20. Oktober die Unterlagen einreichen

Für beide Einreichungen gilt der 20. Oktober 2026 als Frist beziehungsweise Stichtag für den Eingangs- oder Poststempel. Später eingereichte Förderanträge werden nicht berücksichtigt.

Das Formular „Festivalförderung LHP – Antragsformular“, weitere Informationen und sämtliche Unterlagen zur Projektförderung stellt die Stadt auf ihrer Website im Bereich Festivalförderung bereit.

Quelle: State Capital Potsdam Press Releases

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