Am Samstag, 31. Oktober 2026, ist Reformationstag in Brandenburg ein gesetzlicher Feiertag, in Berlin dagegen nicht. Wer einkaufen oder Behördengänge erledigen möchte, sollte deshalb den jeweiligen Standort prüfen und Öffnungszeiten direkt bei der Einrichtung nachsehen.
In Brandenburg gilt der 31. Oktober als Feiertag
Das Feiertagsgesetz Brandenburg führt den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag. Für den Samstag bedeutet das: Behörden und viele öffentliche Einrichtungen können geschlossen sein; auch bei Geschäften ist mit Feiertagsregelungen zu rechnen. Welche Angebote tatsächlich geöffnet sind, hängt von der jeweiligen Einrichtung und den geltenden Ausnahmen ab.
Der Feiertagsstatus gilt im Land Brandenburg. Bei Erledigungen in einer Gemeinde oder Stadt sollte daher nicht allein der Wohnort zählen, sondern der Ort, an dem sich Geschäft oder Behörde befindet.
Berlin und Brandenburg haben unterschiedliche Regeln
In Berlin ist der Reformationstag kein gesetzlicher Feiertag. Der Samstag ist dort deshalb nicht wegen des Reformationstags arbeitsfrei. Geschäfte und öffentliche Angebote können nach ihren üblichen Samstagszeiten geöffnet sein; individuelle Schließtage oder Sonderöffnungszeiten sind dennoch möglich.

| Ort | Regelung am 31. Oktober 2026 | Praktische Folge |
|---|---|---|
| Brandenburg | Gesetzlicher Feiertag | Mit Einschränkungen bei Behörden, Geschäften und Angeboten rechnen |
| Berlin | Kein gesetzlicher Feiertag | Übliche Samstagsöffnungszeiten können gelten |
Auch beim Verkehr sollte man die regionale Regelung nicht mit einem einheitlichen Feiertagsfahrplan gleichsetzen. Prüfen Sie Verbindungen und mögliche Änderungen beim zuständigen Verkehrsunternehmen, besonders wenn Sie zwischen Berlin und Brandenburg unterwegs sind.
Öffnungszeiten vor Einkäufen und Erledigungen prüfen
Der Feiertag fällt 2026 auf einen Samstag. Wer Besorgungen für das Wochenende plant, sollte nicht davon ausgehen, dass jede Einrichtung in Brandenburg geschlossen oder jede in Berlin geöffnet ist. Sonderregeln, einzelne Öffnungszeiten und lokale Angebote können voneinander abweichen.
- Fragen Sie bei Geschäften, Behörden und öffentlichen Einrichtungen direkt nach den Öffnungszeiten am 31. Oktober.
- Prüfen Sie bei Verkehrsmitteln die Verbindung für genau diesen Samstag.
- Erledigen Sie zeitkritische Behördengänge möglichst vor dem Feiertag.
Die Feiertagsregelung für Brandenburg ergibt sich aus dem Feiertagsgesetz des Landes. Für Berlin gilt eine eigene Feiertagsregelung. Die konkrete Öffnung einzelner Einrichtungen lässt sich daraus nicht ableiten und sollte jeweils direkt geprüft werden.
Quelle: Land Brandenburg, Brandenburgisches Vorschriftensystem
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Quellenprüfung Grundlage
Das Feiertagsgesetz Brandenburg nennt den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag; einzelne Öffnungszeiten sind davon nicht abgedeckt.
- Feiertagsstatus in Brandenburg
- Berliner Feiertagsregelung
- Öffnungszeiten direkt bei der Einrichtung
- Fahrplan beim zuständigen Verkehrsunternehmen
- Quelle
- Land Brandenburg: Feiertagsgesetz
- Umfang
- Berlin und Brandenburg
- Aktualisiert
- 2026-10-27 10:02
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