Ein offener Reisepass mit zahlreichen internationalen Grenzstempeln auf einer hellen Unterlage.

EES an EU-Grenzen: Was Reisende aus Deutschland beachten

Das Entry/Exit System (EES) verändert die Kontrolle an den Außengrenzen des Schengen-Raums: Ein- und Ausreisen bestimmter Nicht-EU-Reisender werden elektronisch erfasst, während EU-Bürger grundsätzlich nicht als Drittstaatsreisende registriert werden. Wer aus Deutschland mit Angehörigen anderer Staatsangehörigkeit reist, sollte bei der ersten Registrierung zusätzliche Zeit einplanen.

Was das Entry/Exit System erfasst

Das EES ist nach Angaben der Europäischen Union ein automatisiertes IT-System für Kurzaufenthalte bestimmter Drittstaatsangehöriger. Es registriert deren Ein- und Ausreise elektronisch und soll die bisherige manuelle Abstempelung von Reisepässen schrittweise ersetzen.

Die Erfassung erfolgt an den Schengen-Außengrenzen. Dazu können Kontrollen an Flughäfen, Fährterminals sowie Straßen- und Bahnübergängen gehören. Je nach Grenzübergang stehen dafür Kontrollschalter, Selbstbedienungsstationen oder elektronische Tore zur Verfügung.

Wer registriert wird – und wer nicht

Betroffen sind grundsätzlich bestimmte Nicht-EU-Staatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen. Das kann sowohl visumfreie Reisende als auch Personen mit einem Kurzaufenthaltsvisum betreffen.

Deutsche und andere EU-Bürger werden durch das EES grundsätzlich nicht als Drittstaatsreisende registriert. Entscheidend ist jedoch die Staatsangehörigkeit jeder einzelnen Person, nicht der gemeinsame Wohnort oder Abflugort einer Reisegruppe.

So kann sich die Passkontrolle verändern

Bei der ersten EES-Registrierung können neben den Passdaten auch biometrische Angaben aufgenommen werden. Dadurch kann die Kontrolle länger dauern als eine bisherige Passprüfung. Bei späteren Reisen lassen sich vorhandene Angaben mit der reisenden Person abgleichen.

EES an EU-Grenzen: Was Reisende aus Deutschland beachten

Reisende sollten deshalb besonders bei internationalen Umstiegen ausreichende Zeitreserven vorsehen. Eine pauschale Wartezeit lässt sich nicht seriös nennen: Auslastung, Grenzübergang und technische Abläufe können sich unterscheiden.

Familien mit mehreren Staatsangehörigkeiten

In einer Familie können unterschiedliche Kontrollwege gelten. Reist beispielsweise eine deutsche Staatsangehörige mit einem britischen Partner und deutschen Kindern, kann für den Partner eine EES-Registrierung erforderlich sein, während die deutschen Familienmitglieder nicht entsprechend erfasst werden.

Familien sollten ihre Pässe griffbereit halten und vorab prüfen, welche Regeln für jede Person gelten. Auch eine mögliche Trennung der Warteschlangen sollte bei knappen Anschlusszeiten berücksichtigt werden.

EES und ETIAS sind zwei verschiedene Systeme

Das EES dokumentiert Grenzübertritte. ETIAS ist dagegen eine separat einzuführende Reisegenehmigung für bestimmte visumfreie Nicht-EU-Reisende. Eine EES-Registrierung ersetzt daher keine künftig erforderliche ETIAS-Genehmigung – und ETIAS ersetzt keine Grenzkontrolle.

Reisecheck vor dem Abflug oder Grenzübertritt

  • Passgültigkeit und Einreisevoraussetzungen für jede mitreisende Person prüfen.
  • Bei der ersten möglichen EES-Registrierung mehr Zeit einplanen.
  • Umsteigezeiten bei internationalen Verbindungen nicht zu knapp wählen.
  • Aktuelle Hinweise des Flughafens, Fährhafens oder zuständigen Grenzstaates lesen.
  • EES- und ETIAS-Anforderungen getrennt kontrollieren.

Verbindlich sind die aktuellen Angaben der Europäischen Union und der Behörden des jeweiligen Ziellandes oder Grenzstaates.

Quelle: Europäische Union

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