Von der EuroSuc-Redaktion · 29. September 2026
Am 1. Oktober müssen Autofahrer in Deutschland ihre Reifen nicht automatisch wechseln. Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Entscheidend ist, ob sie bei winterlichen Straßenverhältnissen fahren: Dann braucht das Fahrzeug geeignete Reifen. Wer für die kommenden Monate einen Wechsel plant, sollte jetzt die Kennzeichnung und den Zustand der vorhandenen Reifen prüfen und bei Bedarf einen Werkstatttermin vereinbaren.
Wann Winterreifen vorgeschrieben sind
Nach § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung kommt es auf die Straßenverhältnisse an. Die Regel nennt Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte. Wer unter solchen Bedingungen fährt, muss die vorgeschriebenen Reifen verwenden. Das gilt auch dann, wenn der Kalender noch September zeigt.
Umgekehrt entsteht allein durch den Beginn des Oktobers keine Wechselpflicht. Die bekannte Faustregel „O bis O“ – von Oktober bis Ostern – ist eine Planungshilfe, keine gesetzliche Frist. Sie kann helfen, einen Werkstatttermin vor der arbeitsreichen Wechselsaison zu organisieren. Ob geeignete Reifen für eine konkrete Fahrt nötig sind, entscheidet aber die Fahrbahn.

Ein Beispiel: Liegt morgens Reifglätte auf der Straße, sind geeignete Reifen erforderlich, selbst wenn es am Nachmittag wieder trocken ist. Wer bei winterlichen Verhältnissen noch ungeeignete Reifen am Auto hat, sollte die Fahrt entsprechend planen und das Fahrzeug nicht unter diesen Bedingungen nutzen.
Woran geeignete Reifen zu erkennen sind
Achten Sie auf das Alpine-Symbol an der Reifenflanke: Es zeigt einen Berg mit Schneeflocke. Auch Ganzjahresreifen können für winterliche Straßenverhältnisse geeignet sein, wenn sie diese Kennzeichnung tragen. Eine bloße Aufschrift „M+S“ reicht für die geltende Kennzeichnungsanforderung nicht mehr aus. Die Anforderungen an Reifen und ihre Kennzeichnung stehen in § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Prüfen Sie die Kennzeichnung an allen montierten Reifen. Der Produktname allein ist kein verlässlicher Ersatz für den Blick auf die Reifenflanke. Wenn die Zeichen verschmutzt oder schwer zu erkennen sind, hilft eine Reinigung und ein genauer Blick bei gutem Licht.

Was Sie vor dem ersten Frost prüfen sollten
Sehen Sie sich neben der Kennzeichnung auch das Profil und den allgemeinen Zustand an. Beschädigungen, auffällige Risse oder ungleichmäßiger Abrieb gehören fachlich geprüft. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter; für winterliche Fahrten kann ein stärkeres Profil sinnvoll sein.
Sind passende Reifen vorhanden und in gutem Zustand, lässt sich der Wechsel rechtzeitig einplanen. Fehlt das Alpine-Symbol oder bestehen Zweifel am Zustand, fragen Sie eine Werkstatt nach geeigneten Reifen und einem Termin. So richtet sich die Entscheidung nach dem Fahrzeug und den tatsächlichen Bedingungen – nicht nach einem vermeintlichen Stichtag.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Rechtsgrundlage
Die Einordnung stützt sich auf die Vorschriften zu winterlichen Straßenverhältnissen und zur Reifenkennzeichnung.
- § 2 Absatz 3a StVO nennt die maßgeblichen Straßenverhältnisse.
- § 36 StVZO regelt Anforderungen an Reifen und ihre Kennzeichnung.
- Quelle
- Straßenverkehrs-Ordnung, § 2
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-09-26 10:11
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